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KATZEN/HUNDE CHIPPEN UND REGISTRIEREN - WARUM?

Vorab muss erwähnt werden, dass bei Hunden eine Pflicht zur Registrierung und Kennzeichnung besteht, bei Katzen ist dies freiwillig. Als gesetzliche Grundlage gilt die Tierseuchenverordnung (TSV 916.401). Sie legt fest, dass jeder Hund in der Schweiz gechippt, registriert und somit identifizierbar sein muss. Die entsprechende Datenbank wird von Identitas AG im Auftrag der Kantone betrieben.

"Durch die lückenlose Rückverfolgbarkeit der registrierten Tiere können illegale Importe von zu jungen und kranken Tieren aufgedeckt und verhindert werden."

Diese Datenbanken schaffen zudem die Grundlage für das Kontaktieren der rechtmässigen Besitzer von entlaufenen Tieren.


Amicus - die nationale Datenbank für Hunde

Anis - die nationale Datenbank für sämtliche Heimtiere (vorwiegend Katzen)


Unser Team berät Sie gerne persönlich und stellt Ihnen bei Wunsch weiterführendes Informationsmaterial zur Verfügung.



Amicus - die nationale Datenbank für Hunde


Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Für Hunde besteht in der Schweiz eine Pflicht zur Festhaltung folgender Daten:


Registrierung Hundehalter:

  • Dies erfolgt auf Amicus durch Ihre Gemeinde - Begründung: um die Aktualität Ihrer Adresse zu gewährleisten, wird sie von der Gemeinde oder der zuständigen Stelle verwaltet. Kontaktdaten wie E-Mail oder Mobilenummer können hingegen selbst geändert werden.

  • Nach erfolgter Registrierung werden dem Besitzer/der Besitzerin die Zugangsdaten per E-Mail oder Post zugesendet.

  • Überprüfen Sie Ihre Kontaktangaben damit Polizeistellen, Tierheime und Tierarztpraxen die Möglichkeit haben, Sie zu kontaktieren, wenn Ihr Hund aufgefunden wird. Zum Thema Verlust eines Heimtieres verweisen wir auf unsere Infothek "Häufig gestellte Fragen".


Kennzeichnung und Registrierung von Hunden:

  • Beim Tierarzt können Sie Ihren Hund chippen lassen (Kennzeichnung). Dies ist ist spätestens im Alter von drei Monaten oder vor Weitergabe des Hundes zu erledigen.

  • Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland mitbringen, lassen Sie seinen Gesundheitszustand und die Mikrochipnummer von einem Tierarzt kontrollieren.

  • Damit Ihr Hund registriert werden oder ein Import aus dem Ausland gemeldet werden kann, benötigen wir Ihre Personen-ID, den Pass Ihres Hundes und den Hund selbst natürlich.

  • Lesegeräte für Mikrochipnummern gibt es bei Tierarztpraxen, Tierheimen oder bei der Polizei.


Meldepflichten der Hundehalter:

  • Umzug Inland/Ausland: Informieren Sie die Gemeinde über Ihren Umzug innerhalb der Schweiz und die Gemeinde aktualisiert Ihre Adresse. Wenn Sie ins Ausland ziehen, melden Sie dies ebenfalls der Gemeinde und der Hund wird in Amicus abgemeldet.

  • Weitergabe eines Hundes (im Inland): In Amicus muss die Weitergabe erfasst werden. Dafür benötigen Sie die Personen-ID, Vorname und Nachname des neuen Halters.

  • Weitergabe eines Hundes (ins Ausland): Sie erfassen einen «Export», wenn Sie Ihren Hund an jemanden weitergeben, der im Ausland lebt. Sie können das Datum und die Exportadresse in Amicus abspeichern.

  • Übernahme eines Hundes: Der bisherige Halter erfasst die Weitergabe-Meldung und Sie können den Hund in Amicus übernehmen.

  • Tod Ihres Hundes: Wenn Ihr Hund stirbt, tragen Sie in Amicus das Datum seines Todes ein oder bitten Sie Ihren Tierarzt oder die Gemeinde, dies für Sie zu melden.


Weiterführende Links:



Anis - die nationale Datenbank für sämtliche Heimtiere (vorwiegend Katzen)


Anis ist die Schweizer Datenbank zur Registrierung von Heimtieren. Für die Registrierung von Hunden in der Schweiz ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen Amicus zuständig.

Sind die Tiere gechippt und in Anis registriert, ermöglicht dies eine schnelle Identifikation z.B. nach Unfällen im Strassenverkehr oder im Falle von entlaufenen Tieren.


Registrierung:

  • Die Registrierung auf Anis erfolgt durch Tierärzte in der Schweiz. Diese verrechnen auch die Kosten für die Registrierung. Wenn Sie zum ersten Mal ein Tier registrieren lassen, dann wird die Tierarztpraxis Ihre Personendaten gleichzeitig mit der Registration des Tieres erfassen. Sie erhalten dann einen Link per SMS oder Mail mit den Zugangsdaten.

  • Überprüfen Sie Ihre Kontaktangaben damit Polizeistellen, Tierheime und Tierarztpraxen Sie kontaktieren können, wenn Ihre Katze aufgefunden wird. Zum Thema Verlust eines Heimtieres verweisen wir auf unsere Infothek "Häufig gestellte Fragen".


Mikrochip:

  • Polizeistellen (z.B. bei einem Unfall), Tierärzte, Tierheime und mancherorts Gemeindemitarbeitende können die Mikrochipnummer des Tieres ablesen.

  • Der Mikrochip dient lediglich der Identifikation und ist nicht mit GPS ausgestattet.

  • Einen weiteren Vorteil bietet der Mikrochip neben der Identifikation - Sie können eine Katzenklappe mit Mikrochip-Lesegerät versehen und so verhindern, dass fremde Katzen Ihre Katzenklappe nutzen.


Katze vermisst oder gefunden - Amici-App:

  • Das Amici-App ist mit der Heimtierdatenbank Anis verknüpft.

  • Tier vermisst: Wenn Ihr Tier gechippt und in Anis registriert ist, können Sie via Amici-App sofort die Vermisstmeldung erfassen. Sie werden so schneller kontaktiert und erhalten rasch Gewissheit über den Verbleib Ihres Lieblings. Optional können Sie das Tierprofil mit Fotos ergänzen.

  • Tier gefunden: Polizeistellen, Tierärzte, Tierheime und mancherorts Gemeindemitarbeitende können die Mikrochipnummer des Tieres ablesen und überprüfen, ob das Tier in Anis registriert ist. Wenn ja, kann der Finder über die App dem Halter eine Nachricht zustellen. Dazu ist kein Anis-Login nötig. Die Person wird umgehend per SMS oder E-Mail informiert. Die Privatsphäre bleibt dabei geschützt, da Personendaten und Kontaktinfos nicht angezeigt werden.



Heimtiere aus dem Ausland - das ist zu beachten


Wenn Sie ein Haustier im Ausland kaufen oder vom Ausland in die Schweiz ziehen, sind diverse Bestimmungen zu beachten. Hier einzelne Punkte im Überblick, für detailliertere Informationen und Formulare besuchen Sie die Seite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (weiterführende Links: Hunde, Katzen, Haustiere und Reisen mit Heimtieren - Hunde, Katzen und Frettchen).

Jungtiere bis 12 Wochen

  • Das Tier braucht einen korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierpass.

  • Das Tier muss korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

  • Jungtiere unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung eingeführt werden. Sie brauchen jedoch eine vom (neuen) Besitzer ausgefüllte Bescheinigung, wonach sie seit ihrer Geburt ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungspflicht entfällt, wenn die Jungtiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind. Hundewelpen bis zum Alter von 8 Wochen dürfen nur eingeführt werden, wenn sie vom Muttertier begleitet werden.

Tiere im Alter von 12 bis 16 Wochen

Tiere ab 16 Wochen

Ausnahmebewilligungen


Des Weiteren ist zu beachten:


  • Die Ausreisebestimmungen aus dem jeweiligen Herkunftsland müssen direkt im Land, bei dessen Botschaft oder bei der ausländischen Zollstelle abgeklärt werden.

  • Anmeldung beim Zoll anlässlich des Grenzübertritts: Die Einfuhr von Haustieren muss zwingend über einen besetzten Grenzübergang und während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen. Folgende Unterscheidungen werden vorgenommen:

  • Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 8,1 % des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.

  • Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so muss dessen Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr von einem Tierarzt überprüft werden (Kontrolle des Gesundheitszustands und der Mikrochipnummer).



Tierstatistiken für besonders interessierte Leser/innen


Die Identitas AG stellt auf Ihrer Homepage interessante Tierstatistiken zur Verfügung. Angefangen von der Populationsentwicklung über die Entwicklung der Registrierungen bis hin zu Exporten und Importen. Auch eine Namenshitparade wird geführt.


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